top of page
Suche

Corona-Pandemie: Neue Maßnahmen gelten auch in auch in Oberursel!




Corona-Pandemie: Hochtaunuskreis erreicht höchste Eskalationsstufe, neue Maßnahmen gelten auch in Oberursel ab morgen, 8.00 Uhr


Die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland mit dem Corona-Virus steigt täglich kontinuierlich an. Im Hochtaunuskreis liegt der Inzidenzwert heute bei 84,0 und hat damit Eskalationsstufe 5 erreicht, die höchste Eskalationsstufe des Landes Hessen zur Bekämpfung der Pandemie.


Um das Infektionsgeschehen einzudämmen, hat der Hochtaunuskreis heute eine aktualisierte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Diese gilt im gesamten Hochtaunuskreis und damit auch in Oberursel ab morgen, Freitag, 23. Oktober 2020, 8.00 Uhr, mit folgenden Maßnahmen: 


  • Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, in Gruppen von höchstens fünf Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet.

  • Für Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote wird die Teilnehmerzahl auf maximal 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen einer Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

  • Beim Besuch öffentlicher Veranstaltungen, im öffentlich zugänglichen Begegnungs- und Verkehrsbereich öffentlicher Einrichtungen, in Vergnügungsstätten, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten sowie in Einrichtungen der Gastronomie ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Bereichen Pflicht. In Einrichtungen der Gastronomie gilt diese nicht am eigenen Sitzplatz.

  • Für besonders belebte Straßen und Plätze, auf denen es voraussichtlich nicht möglich ist, das Abstandsgebot von 1,5 Metern einzuhalten, wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen. In Oberursel betrifft dies insbesondere die Vorstadt sowie Teile der Kumeliusstraße, des Holzwegs und der Adenauerallee zu den Öffnungszeiten des dortigen Einzelhandels bzw. zu den Öffnungszeiten der dortigen Gastronomie.

  • Für private Feierlichkeiten gilt in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal fünf Personen oder Angehörige von maximal zwei Hausständen. Bei privaten Feierlichkeiten in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird eine Begrenzung der Teilnehmerzahl auf maximal fünf Personen oder Angehörige von maximal zwei Hausständen dringend empfohlen. 

  • Der Verkauf und die Abgabe von Alkohol sowie der Alkoholkonsum im öffentlichen Raum sind zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr verboten.


„Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, diese Regelungen und Empfehlungen dringend einzuhalten, damit wir das Infektionsgeschehen in Oberursel eindämmen können und die Einschränkungen so bald wie möglich wieder zurückgenommen werden können“, so Erster Stadtrat Christof Fink.

bottom of page